Seit dem 1.01.2007 sind bei Arbeitnehmern Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 21. Entfernungskilometer abzugsfähig. Erstatten Sie Ihrem Arbeitnehmer Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, konnte dies bisher in vollem Umfang sozialversicherungsfrei und mit einer günstigen Pauschalsteuer von 15% geschehen. Dies ist ab 2007 nur ab dem 21. Entfernungskilometer möglich. Erstattungen für die ersten 20 km sind voll sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Dies führt zu erheblichen Mehrbelastungen, die im Wesentlichen den Arbeitnehmer treffen.
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Beispiel:
Arbeitnehmer A erhält einen Zuschuss für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von 0,30 EUR je Kilometer bei einer Entfernung von 45 km
= 45 km x 0,30 EUR x 18 Arbeitstage / Monat = Erstattung monatlich 243,00 EUR
| Belastung Steuer und Sozialversicherung ca. | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
| Bis einschlieÃ?lich 2006 | 0,00 |
41,00 Â |
| Ab 2007 | 54,00 |
44,00 Â |
 Um die zum Teil erheblichen Mehrbelastungen zu vermeiden, kann in Betracht gezogen werden, dem Arbeitnehmer anstatt der Fahrtkostenerstattung bis zum 20. Entfernungskilometer Benzingutscheine zu gewähren, denn diese sind bis zu einem Betrag von 44,00 EUR monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei (jedoch umsatzsteuerpflichtig).
Damit dieser Vorteil in Anspruch genommen werden kann, ist es jedoch unbedingt erforderlich, die von der Finanzverwaltung festgesetzten â??Spielregelnâ?? exakt einzuhalten, denn ansonsten kommt es bei einer Prüfung zu erheblichen Nachforderungen von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen. Folgende Vorgaben sind einzuhalten:
- Angabe der Tankstelle, bei der getankt werden darf
- Abrechnung der Benzinkosten direkt zwischen Unternehmer und Tankstelle (strittig)
- Angabe der Liter, für die der Gutschein gilt
- Angabe der Kraftstoffart
- Keine Angabe eines EUR-Betrages, keine Angabe eines EUR-Höchstbetrages
- Die Gutscheine sind zusammen mit den Lohnunterlagen aufzubewahren
Beachten Sie insbesondere das Verbot der Angabe eines EUR-Höchstbetrages. Bei steigenden Benzinpreisen kann ein �berschreiten der 44 EUR-Grenze dazu führen, das eine volle Steuer- und Sozialversicherungspflicht eintritt. Sie sollten also die Benzinpreise und das Einhalten der Grenzen laufend im Auge behalten.
Auf der folgenden Seite übersenden wir Ihnen ein Muster für einen Benzingutschein.
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