Buchhaltung, Steuerrecht und mehr.

Die berufliche Tätigkeit macht regelmä�ig ein eingehendes Studium entsprechender Fachbücher oder -zeitschriften unabdingbar. Die Anschaffung dieser Literatur kann regelmä�ig als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Für die Berücksichtigung von Fachliteratur gelten allerdings Besonderheiten.

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April 3rd, 2006 at 11:12 | Comments & Trackbacks (0) | Permalink