1.      VorwortÂ
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird von der Anhebung der â??GWG-Grenzeâ?? auf 1.000 Euro gesprochen. Dies ist falsch. Es handelt sich vielmehr um eine Absenkung des Betrages auf 150 Euro. Der Betrag tritt nun an die Stelle des bisherigen Wertes von 60 Euro (R 6.13 EStR 2005), bis zu dem eine Verbuchung der Ausgaben als Kosten zulässig war. Diese Erhöhung wirkt sich im Ergebnis aber nicht aus, da sich nach altem Recht die betragsmäÃ?ig 60 Euro übersteigenden Wirtschaftsgüter als GWG (selbständige Nutzbarkeit unterstellt) ebenfalls im Jahr der Anschaffung oder Herstellung im Ergebnis zu 100% gewinnmindernd auswirken konnten. » (weiter…)
1.      VorwortÂ
In der Vergangenheit wurde die Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG durch die Mandantschaft allzu oft als â??Steuersparmodellâ?? verstanden. Diese Auffassung war und ist falsch; die Steuerlast tritt lediglich zu einem späteren Zeitpunkt ein (sei es im Falle der Zwangsauflösung bei Nichtinvestition oder durch geringeres Abschreibungsvolumen bei erfolgter Investition). Von den Beratern wurde das Mittel der Ansparabschreibung gerne zur â??Gewinnglättungâ?? eingesetzt. Ein weiterer Grund zur Bildung einer Ansparabschreibung war sicher auch darin begründet, dass der Gesetzgeber die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 und Abs. 2 EStG nur dann zulieÃ?, wenn eine Ansparabschreibung gebildet wurde. In der Praxis wurden dann 1 Euro Ansparrücklagen gebildet, um später eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen zu können. » (weiter…)
In der täglichen Beratungspraxis wird dem Thema â??Firmenwagenâ?? eine groÃ?e Bedeutung beigemessen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Fahrzeug des â??normalenâ?? Angestellten handelt oder um das Betriebsfahrzeug des Unternehmers. Der Firmenwagen stellt nach wie vor ein hohes Statussymbol dar.
Das es bei der Nutzung von Betriebsfahrzeugen auch zu privaten Zwecken oftmals zu steuerlichen Vorteilen kommen kann, soll hierbei selbstverständlich nicht au�er Acht gelassen werden. Auch der besondere Anreiz für verdiente Mitarbeiter ist eine sicher nicht uninteressante Komponente, stellt doch der steuerlich zu berücksichtigende Gehaltsposten regelmä�ig nicht den wahren Wert des geldwerten Vorteils dar.
Kaum eine Steuerart hat sich in den letzten Jahren so oft geändert wie die Umsatzsteuer. Insbesondere Anpassungen im Rahmen der Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes haben hierzu beitragen. Aber auch der deutsche Gesetzgeber hat durch verschiedene Alleingänge, die im Nachhinein durch höchste deutsche Gerichte oder den Europäischen Gerichtshof wieder gekippt wurden, für Mehrarbeit gesorgt. Diese �nderungen haben auch Auswirkungen auf die auszustellenden Rechnungen.
Die Ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer bedeutet für Sie bares Geld. Sollten Sie wiederum Ihre Rechnungen nicht ordnungsgemäÃ? stellen, bedeutet eine Nachbearbeitung unnötige Mehrarbeit. Beachten Sie daher bitte die gesetzlichen Vorschriften. » (weiter…)
â??Kleine Geschenke erhalten die Freundschaftâ?? â?? so sagt es ein Sprichwort. Im Steuerrecht dürfen die Geschenke in der Tat nur klein sein, wenn man sie denn steuerlich geltend machen möchte. Neben einem Höchstbetrag sind weitere Besonderheiten zu beachten. » (weiter…)