häufig werde ich gefragt, wie teuer denn die Erstellung der Finanzbuchhaltung sei. Eines vorab: Grundsätzlich bin ich an die Vorschriften des § 33 Steuerberatergebührenverordnung gebunden. Allerdings räumt mir diese Vorschrift eine Bandbreite für das Honorar ein. Diese Bandbreite kann ich in Abhängigkeit von Verantwortung und Arbeitsaufwand ausnutzen.
Den Arbeitsaufwand können Sie selbst beeinflussen. Der allseits gerühmte Schuhkarton sorgt nicht für eine optimale Bearbeitung Ihrer Unterlagen. Zudem möchten Sie fachlich hochwertige Arbeit erhalten und den Bearbeiter Ihrer Unterlagen sicher nicht zu einem â??Sortiererâ?? degradieren. Daher möchte ich Sie um Ihre Mitarbeit bitten: » (weiter…)
Kaum eine Steuerart hat sich in den letzten Jahren so oft geändert wie die Umsatzsteuer. Insbesondere Anpassungen im Rahmen der Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes haben hierzu beitragen. Aber auch der deutsche Gesetzgeber hat durch verschiedene Alleingänge, die im Nachhinein durch höchste deutsche Gerichte oder den Europäischen Gerichtshof wieder gekippt wurden, für Mehrarbeit gesorgt. Diese �nderungen haben auch Auswirkungen auf die auszustellenden Rechnungen.
Die Ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer bedeutet für Sie bares Geld. Sollten Sie wiederum Ihre Rechnungen nicht ordnungsgemäÃ? stellen, bedeutet eine Nachbearbeitung unnötige Mehrarbeit. Beachten Sie daher bitte die gesetzlichen Vorschriften. » (weiter…)
â??Kleine Geschenke erhalten die Freundschaftâ?? â?? so sagt es ein Sprichwort. Im Steuerrecht dürfen die Geschenke in der Tat nur klein sein, wenn man sie denn steuerlich geltend machen möchte. Neben einem Höchstbetrag sind weitere Besonderheiten zu beachten. » (weiter…)
Die berufliche Tätigkeit macht regelmä�ig ein eingehendes Studium entsprechender Fachbücher oder -zeitschriften unabdingbar. Die Anschaffung dieser Literatur kann regelmä�ig als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Für die Berücksichtigung von Fachliteratur gelten allerdings Besonderheiten.