Nachfolgende Zusammenstellung ist typisierend. Sollten Sie bei einzelnen Positionen unsicher sein, so fragen Sie mich oder fügen Sie im Zweifelsfalle den entsprechenden Beleg bei. Hinweise oder Informationen, von denen Sie glauben, sie könnten für mich wichtig sein, wollen Sie ebenfalls kurz notieren. Grundsätzlich reichen für alle nachfolgend aufgeführten Unterlagen Kopien zur Vorlage beim Finanzamt aus. » (weiter…)
Nachfolgende Zusammenstellung ist typisierend. Sollten Sie bei einzelnen Positionen unsicher sein, so fragen Sie mich oder fügen Sie im Zweifelsfalle den entsprechenden Beleg bei. Hinweise oder Informationen, von denen Sie glauben, sie könnten für mich wichtig sein, wollen Sie ebenfalls kurz notieren.  » (weiter…)
häufig werde ich gefragt, wie teuer denn die Erstellung der Finanzbuchhaltung sei. Eines vorab: Grundsätzlich bin ich an die Vorschriften des § 33 Steuerberatergebührenverordnung gebunden. Allerdings räumt mir diese Vorschrift eine Bandbreite für das Honorar ein. Diese Bandbreite kann ich in Abhängigkeit von Verantwortung und Arbeitsaufwand ausnutzen.
Den Arbeitsaufwand können Sie selbst beeinflussen. Der allseits gerühmte Schuhkarton sorgt nicht für eine optimale Bearbeitung Ihrer Unterlagen. Zudem möchten Sie fachlich hochwertige Arbeit erhalten und den Bearbeiter Ihrer Unterlagen sicher nicht zu einem â??Sortiererâ?? degradieren. Daher möchte ich Sie um Ihre Mitarbeit bitten: » (weiter…)
Immer wieder steht die Beschäftigung von Aushilfen im Fokus der Finanzbehörden und der Sozialversicherungsträger. Auch nach der begrüÃ?enswerten Vereinfachung im Umgang mit solchen Beschäftigungsverhältnissen zum 1. April 2003 gelten nach wie vor Besonderheiten, die bei Nichtbeachtung zu empfindlichen Nachzahlungen (Sozialversicherung und Lohnsteuer) führen können. Um nur die wesentlichen Hinweise zu geben: Ein solches Beschäftigungsverhältnis darf in der Regel nur einmal ausgeübt werden. Darüber hinaus sind genaue Aufzeichnungen über die Art und den Umfang der Tätigkeit zu führen. Die Grenze von 400 Euro darf grundsätzlich nicht überschritten werden. Hier ist insbesondere auf tariflichvertraglich vereinbarte Stundenlöhne oder Sonderzuwendungen zu achten, an die sich der Arbeitgeber aufgrund allgemeinverbindlicher tarifvertraglicher Vereinbarung ggf. halten muss. » (weiter…)