In der täglichen Beratungspraxis wird dem Thema â??Firmenwagenâ?? eine groÃ?e Bedeutung beigemessen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Fahrzeug des â??normalenâ?? Angestellten handelt oder um das Betriebsfahrzeug des Unternehmers. Der Firmenwagen stellt nach wie vor ein hohes Statussymbol dar.
Das es bei der Nutzung von Betriebsfahrzeugen auch zu privaten Zwecken oftmals zu steuerlichen Vorteilen kommen kann, soll hierbei selbstverständlich nicht au�er Acht gelassen werden. Auch der besondere Anreiz für verdiente Mitarbeiter ist eine sicher nicht uninteressante Komponente, stellt doch der steuerlich zu berücksichtigende Gehaltsposten regelmä�ig nicht den wahren Wert des geldwerten Vorteils dar.
Nachfolgende Zusammenstellung ist typisierend. Sollten Sie bei einzelnen Positionen unsicher sein, so fragen Sie mich oder fügen Sie im Zweifelsfalle den entsprechenden Beleg bei. Hinweise oder Informationen, von denen Sie glauben, sie könnten für mich wichtig sein, wollen Sie ebenfalls kurz notieren » (weiter…)
Nachfolgende Zusammenstellung ist typisierend. Sollten Sie bei einzelnen Positionen unsicher sein, so fragen Sie mich oder fügen Sie im Zweifelsfalle den entsprechenden Beleg bei. Hinweise oder Informationen, von denen Sie glauben, sie könnten für mich wichtig sein, wollen Sie ebenfalls kurz notieren. Grundsätzlich reichen für alle nachfolgend aufgeführten Unterlagen Kopien zur Vorlage beim Finanzamt aus. » (weiter…)
Nachfolgende Zusammenstellung ist typisierend. Sollten Sie bei einzelnen Positionen unsicher sein, so fragen Sie mich oder fügen Sie im Zweifelsfalle den entsprechenden Beleg bei. Hinweise oder Informationen, von denen Sie glauben, sie könnten für mich wichtig sein, wollen Sie ebenfalls kurz notieren. » (weiter…)
Nachfolgende Zusammenstellung ist typisierend. Sollten Sie bei einzelnen Positionen unsicher sein, so fragen Sie mich oder fügen Sie im Zweifelsfalle den entsprechenden Beleg bei. Hinweise oder Informationen, von denen Sie glauben, sie könnten für mich wichtig sein, wollen Sie ebenfalls kurz notieren. Sollte ich Ihre Steuererklärung erstmals fertigen, lassen Sie mir die unter Punkt 1 genannten Belege ebenfalls (soweit noch nicht vorhanden) zukommen. Grundsätzlich reichen für alle nachfolgend aufgeführten Unterlagen Kopien zur Vorlage beim Finanzamt aus. » (weiter…)